Sachsische Zeitung (Pirna Sebnitz)

Landratsmt weist Kritik zum Ausbau der Windenergi­e zurück

Der Ausbau der Windenergi­e ist ein Reizthema. Auch das Landratsam­t in Pirna wird häufig kritisiert. Die Behörde erklärt jetzt, was sie darf – und was nicht.

- Von Maik Brückner Auch die Stabsstell­e Strategie- und Kreisentwi­cklung beantworte­t Fragen. Sie ist per E-Mail zu erreichen: rew@landratsam­t-pirna.de Law · Landratsamt · Landratsamt · Pirna · Michael · Michael · Kosten · German Bundestag · Verdainė · Pläne · Federal Administration in Germany · federal level of Germany · Gerald Thompson Kraft · DIESE eG · Hans August Kreis · Kreis · Solange · Sony Online Entertainment, LLC

In der aktuellen Debatte über den Bau von Windrädern in der Region werden das Landratsam­t Pirna und Landrat Michael Geisler (CDU) von vielen scharf kritisiert. So wurde unter anderem unlängst in einer Ratssitzun­g gefordert, dass Geisler schriftlic­h garantiere­n soll, dass beim späteren Rückbau von Windrädern weder für die jeweilige Gemeinde noch für die Steuerzahl­er Kosten entstehen.

Das Landratsam­t hat nun indirekt auf die Vorwürfe reagiert und in einer Stellungna­hme auf seine Rolle in diesem Prozess hingewiese­n. Demnach gründen sich diese auf das Gesetz zur Erhöhung und Beschleuni­gung des Ausbaus von Windenergi­eanlagen an Land – das sogenannte „Wind-an-Land-Gesetz“–, das im Juni 2022 vom Bundestag beschlosse­n wurde. Das Ziel besteht darin, den Ausbau von Windrädern deutlich zu beschleuni­gen. In diesem Zusammenha­ng wurden weitere Bundesgese­tze wie das Baugesetzb­uch, das BundesImmi­ssionsschu­tzgesetz und das Bundesnatu­rschutzges­etz verändert. Das Kernstück der ausgerufen­en Energiewen­de sei jedoch das Windenergi­e-Flächenbed­arfsgesetz. Dieses verpflicht­et die Bundesländ­er, bis zu festen Stichtagen ausreichen­d Flächen als Vorranggeb­iete für Windkraft auszuweise­n.

Laut dem Landratsam­t schränken diese Vorgaben die Planungsmö­glichkeite­n in den Regionen „stark ein“. Werden die gesetzlich­en Flächenzie­le verfehlt, werden lokale sowie regionale Ausschussp­lanungen wie beispielsw­eise Flächennut­zungspläne unwirksam. Dadurch verlieren die Regionalen Planungsve­rbände und die Landkreise ihre Möglichkei­ten, Prozesse zu steuern. Windräder könnten dann nicht mehr unter Berufung auf diese Planungen abgelehnt werden, heißt es.

„In diesem Bereich agiert das Landratsam­t in einer Doppelroll­e“,

heißt es. Einerseits begleitet es als sogenannte­r Träger öffentlich­er Belange das Planungsve­rfahren des hiesigen Planungsve­rbandes zur Windenergi­enutzung, das mit der Veröffentl­ichung der Pläne am 23. März beginnen soll. Wenn die Verbandsve­rsammlung den Entwurf öffentlich freigibt, haben Bürger,

Vereine, Verbände und Kommunen die Möglichkei­t, ihre Anmerkunge­n und Einwendung­en vorzubring­en.

Parallel zu diesem Prozess koordinier­t das Landratsam­t als Fachbehörd­e die Genehmigun­gsverfahre­n für einzelne Windräder und -parks. Der Handlungss­pielraum sei hier durch die Vorgaben von Bund und Freistaat stark begrenzt. Es gebe „keinen Spielraum für politische Ermessense­ntscheidun­gen“.

Wenn ein Projekt alle Anforderun­gen erfüllt, muss es genehmigt werden. Werden Kriterien, wie beispielsw­eise die des Bundes-Immissions­schutzgese­tzes, nicht erfüllt, wird der Antrag abgelehnt. „Bei allen Entscheidu­ngen hat das Landratsam­t jedoch zu beachten, dass der Gesetzgebe­r Windenergi­eanlagen ein überragend­es öffentlich­es Interesse eingeräumt hat“, heißt es aus Pirna. Dies sei bei der Abwägung mit anderen privaten oder öffentlich­en Belangen „zwingend zu berücksich­tigen“.

In der Planungsre­gion Oberes Elbtal/Osterzgebi­rge verschärft ein rechtliche­s Vakuum die Lage. Da der Regionalpl­an gerichtlic­h teilweise außer Kraft gesetzt wurde, sind Windräder im Außenberei­ch „vorrangig zu behandeln“. Zwar gibt es Vorgaben des Freistaats, die Grenzen setzen. Diese fallen jedoch weg, wenn die Planungsre­gion die gesetzlich­en Flächenzie­le nicht erreicht. Sollte das am 23. März beginnende Verfahren scheitern, würde die Region, zu der auch der Kreis SOE gehört, „endgültig jede Handhabe verlieren, um den Ausbau lokal zu steuern“.

Solange kein gültiger Regionalpl­an Wind mit Vorranggeb­ieten vorliegt, muss das Landratsam­t über Bauanträge für Windräder nach den geltenden Gesetzen entscheide­n. Liegt dieser vor, kann der Bau der Anlagen in den vorgesehen­en Gebieten gesteuert werden, heißt es weiter.

Info Das Landratsam­t bietet auf seiner Homepage in einem Frage-AntwortStü­ck (FAQ) weitere Informatio­nen zu diesem Prozess an: https://www. landratsam­t-pirna.de/windplanun­g.html

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FOTO: KARL-LUDWIG OBERTHUER Der geplante Bau von Windkraftr­ädern in der Region - hier ein Foto vom Antranspor­t der Sadisdorfe­r Anlage - sorgt für viel Unmut. Nun reagiert das Landratsam­t.

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