Sachsische Zeitung (Pirna Sebnitz)
Landratsmt weist Kritik zum Ausbau der Windenergie zurück
Der Ausbau der Windenergie ist ein Reizthema. Auch das Landratsamt in Pirna wird häufig kritisiert. Die Behörde erklärt jetzt, was sie darf – und was nicht.
In der aktuellen Debatte über den Bau von Windrädern in der Region werden das Landratsamt Pirna und Landrat Michael Geisler (CDU) von vielen scharf kritisiert. So wurde unter anderem unlängst in einer Ratssitzung gefordert, dass Geisler schriftlich garantieren soll, dass beim späteren Rückbau von Windrädern weder für die jeweilige Gemeinde noch für die Steuerzahler Kosten entstehen.
Das Landratsamt hat nun indirekt auf die Vorwürfe reagiert und in einer Stellungnahme auf seine Rolle in diesem Prozess hingewiesen. Demnach gründen sich diese auf das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land – das sogenannte „Wind-an-Land-Gesetz“–, das im Juni 2022 vom Bundestag beschlossen wurde. Das Ziel besteht darin, den Ausbau von Windrädern deutlich zu beschleunigen. In diesem Zusammenhang wurden weitere Bundesgesetze wie das Baugesetzbuch, das BundesImmissionsschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz verändert. Das Kernstück der ausgerufenen Energiewende sei jedoch das Windenergie-Flächenbedarfsgesetz. Dieses verpflichtet die Bundesländer, bis zu festen Stichtagen ausreichend Flächen als Vorranggebiete für Windkraft auszuweisen.
Laut dem Landratsamt schränken diese Vorgaben die Planungsmöglichkeiten in den Regionen „stark ein“. Werden die gesetzlichen Flächenziele verfehlt, werden lokale sowie regionale Ausschussplanungen wie beispielsweise Flächennutzungspläne unwirksam. Dadurch verlieren die Regionalen Planungsverbände und die Landkreise ihre Möglichkeiten, Prozesse zu steuern. Windräder könnten dann nicht mehr unter Berufung auf diese Planungen abgelehnt werden, heißt es.
„In diesem Bereich agiert das Landratsamt in einer Doppelrolle“,
heißt es. Einerseits begleitet es als sogenannter Träger öffentlicher Belange das Planungsverfahren des hiesigen Planungsverbandes zur Windenergienutzung, das mit der Veröffentlichung der Pläne am 23. März beginnen soll. Wenn die Verbandsversammlung den Entwurf öffentlich freigibt, haben Bürger,
Vereine, Verbände und Kommunen die Möglichkeit, ihre Anmerkungen und Einwendungen vorzubringen.
Parallel zu diesem Prozess koordiniert das Landratsamt als Fachbehörde die Genehmigungsverfahren für einzelne Windräder und -parks. Der Handlungsspielraum sei hier durch die Vorgaben von Bund und Freistaat stark begrenzt. Es gebe „keinen Spielraum für politische Ermessensentscheidungen“.
Wenn ein Projekt alle Anforderungen erfüllt, muss es genehmigt werden. Werden Kriterien, wie beispielsweise die des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, nicht erfüllt, wird der Antrag abgelehnt. „Bei allen Entscheidungen hat das Landratsamt jedoch zu beachten, dass der Gesetzgeber Windenergieanlagen ein überragendes öffentliches Interesse eingeräumt hat“, heißt es aus Pirna. Dies sei bei der Abwägung mit anderen privaten oder öffentlichen Belangen „zwingend zu berücksichtigen“.
In der Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge verschärft ein rechtliches Vakuum die Lage. Da der Regionalplan gerichtlich teilweise außer Kraft gesetzt wurde, sind Windräder im Außenbereich „vorrangig zu behandeln“. Zwar gibt es Vorgaben des Freistaats, die Grenzen setzen. Diese fallen jedoch weg, wenn die Planungsregion die gesetzlichen Flächenziele nicht erreicht. Sollte das am 23. März beginnende Verfahren scheitern, würde die Region, zu der auch der Kreis SOE gehört, „endgültig jede Handhabe verlieren, um den Ausbau lokal zu steuern“.
Solange kein gültiger Regionalplan Wind mit Vorranggebieten vorliegt, muss das Landratsamt über Bauanträge für Windräder nach den geltenden Gesetzen entscheiden. Liegt dieser vor, kann der Bau der Anlagen in den vorgesehenen Gebieten gesteuert werden, heißt es weiter.
Info Das Landratsamt bietet auf seiner Homepage in einem Frage-AntwortStück (FAQ) weitere Informationen zu diesem Prozess an: https://www. landratsamt-pirna.de/windplanung.html