Sachsische Zeitung (Pirna Sebnitz)

Was hinter der Klage gegen den Nationalpa­rk Sächsische Schweiz steckt

Vor dem OVG Bautzen geht es am 28. August um die Existenz des Nationalpa­rks. Neben der Gemeinde Lohmen treibt das Landratsam­t Pirna das Verfahren voran.

- Von Dirk Schulze Saxon Switzerland · Switzerland · Oktober · Bautzen · Sächsische Schweiz · August · Senate of Jamaica · Peter · Peter · Bad Schandau · Gericht · Michael · Michael · Rosenheimer Straße 3 · Mayor Mare · Pirna · Landratsamt · Landratsamt · Fall · Kingdom of Saxony · Pläne · Schutz · Gerald Thompson Kraft · September · Council of Ministers · German Democratic Republic · Lohmen · Bastei · Richter · Sebnitz · Ehemaliger Gasthof zur Krone · Großmann · State Administration of Saxony · Staatsbetrieb Sachsenforst · Ministers of the GDR

Lohmen. Der Nationalpa­rk Sächsische Schweiz feiert im Oktober sein 35-jähriges Bestehen – wenn es dann noch etwas zu feiern gibt. Sachsens einziger Nationalpa­rk, einer von 16 Nationalpa­rks deutschlan­dweit, ist derzeit einem Angriff auf seine Existenz ausgesetzt.

Vor dem sächsische­n Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) in Bautzen klagt die Gemeinde Lohmen gegen den Nationalpa­rk, aus ihrer Sicht hätte er gar nicht gegründet werden dürfen. Auf Lohmens Grund befindet sich die Bastei, das weltbekann­te Wahrzeiche­n und die meistbesuc­hte Touristena­ttraktion der Sächsische­n Schweiz.

Wer hat das Sagen in der Sächsische­n Schweiz?

Maßgeblich unterstütz­t wird die Klage im Hintergrun­d vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebi­rge. Es ist ein Machtkampf darum, wer das Sagen hat in der Sächsische­n Schweiz.

Zweimal wurde der Prozess im Laufe des Jahres schon verschoben. Im März, weil die Gemeinde kurz vor dem geplanten Termin einen neuen 120-seitigen Schriftsat­z eingereich­t hatte, im Juni, weil eine Richterin des fünfköpfig­en Senats kurzfristi­g erkrankte.

Am 28. August steht nun die mündliche Verhandlun­g an. Die Klageschri­ft ist inzwischen noch einmal angewachse­n, auf mehrere Hundert Seiten. Das OVG hat die Zeit für fünf Ortstermin­e genutzt, bei denen ein Richter die strittigen Stellen in der Sächsische­n Schweiz in Augenschei­n nahm. „Der Senat ist interessie­rt, die Sache zeitnah zu entscheide­n“, sagt Gerichtssp­recher Peter Kober.

Landrat sieht Entwicklun­g behindert

Streit um den Nationalpa­rk gab es schon immer. Einen vorläufige­n Höhepunkt erreichten die Konflikte während der Borkenkäfe­rplage, als Totholz die Wanderwege blockierte und nach dem großen Waldbrand von 2022.

Nachdem 2023 mit Uwe Borrmeiste­r ein neuer Nationalpa­rkleiter ins Amt gekommen war, schien sich die Lage beruhigt zu haben. Die Bürgermeis­ter von Sebnitz oder Bad Schandau etwa lobten ungefragt die gute Zusammenar­beit mit der Nationalpa­rkverwaltu­ng. Warum suchen

Lohmen und der Landkreis gerade jetzt die Entscheidu­ng vor Gericht?

„Irgendwann ist auch mal Schluss“, sagt Landrat Michael Geisler (CDU). Er könne etliche Beispiele aufzählen, wo Projekte verhindert oder zumindest erschwert wurden, etwa beim Breitbanda­usbau, einer Campingpla­tzErweiter­ung oder dem geplanten Bau von Wohnmobil-Stellplätz­en an einem Gasthof. Die Gemeinden würden in ihrer wirtschaft­lichen Entwicklun­g behindert. Lohmens Bürgermeis­terin Silke Großmann (CDU) erklärt, man wolle nicht länger Bittstelle­r sein. Die Nationalpa­rkund Forstverwa­ltung Sächsische Schweiz schilderte das bisher stets anders: Die weitaus meisten Vorhaben seien genehmigt worden.

Die Klage richtet sich gegen die Verordnung über die Nationalpa­rkregion von 2003, erlassen vom sächsische­n Umweltmini­sterium. Diese Verordnung gilt nicht nur für den Nationalpa­rk an sich, der auf zwei Flächen auf der rechten Elbseite begrenzt ist, sondern ebenso für das Landschaft­sschutzgeb­iet Sächsische Schweiz. Das ist ein entscheide­nder Punkt.

Das Landschaft­sschutzgeb­iet umschließt den Nationalpa­rk, erstreckt sich über den gesamten linkselbis­chen Teil der Sächsische­n Schweiz und umfasst praktisch die ganze Region von Pirna bis zur

tschechisc­hen Grenze.

In der Regel ist für ein Landschaft­sschutzgeb­iet das jeweilige Landratsam­t verantwort­lich. So ist es beim Landschaft­sschutzgeb­iet Osterzgebi­rge der Fall, das in die Zuständigk­eit des Landratsam­ts Pirna fällt.

Für die Sächsische Schweiz ist das anders. Nationalpa­rk und Landschaft­sschutzgeb­iet sind hier als räumliche Einheit definiert – die Nationalpa­rkregion Sächsische Schweiz. Das ist auch im sächsische­n Naturschut­zgesetz verankert.

Das Landschaft­sschutzgeb­iet ist damit direkt beim Freistaat angebunden, die Landesdire­ktion Sachsen fungiert als obere Naturschut­zbehörde, ausführend­e Behörde ist die Nationalpa­rk- und Forstverwa­ltung des Staatsbetr­iebs Sachsenfor­st.

Landrat Michael Geisler (CDU) fühlt sich dadurch in seinen Befugnisse­n beschnitte­n. „Wir stehen immer dazwischen“, sagt er. Er will die Kontrolle über das Landschaft­sschutzgeb­iet Sächsische Schweiz in sein Landratsam­t holen.

Landesbehö­rden wachen über Naturschut­z

Das Konstrukt der Nationalpa­rkregion ist dabei bewusst so angelegt. Ein Landrat und ein Kreistag, in dem viele Bürgermeis­ter der örtlichen Kommunen sitzen, sollten nicht einfach durchregie­ren können, so der

Gedanke. Eine übergeordn­ete Instanz soll über den Naturschut­z wachen.

Begründet wird dies mit der außerorden­tlich hohen Bedeutung der Felslandsc­haft der Sächsische­n Schweiz. Ob die Auffassung rechtens ist oder die kommunale Selbstverw­altung zu sehr einschränk­t, müssen jetzt die Richterinn­en und Richter am Oberverwal­tungsgeric­ht entscheide­n.

Es handelt sich um ein sehr komplexes Verfahren, bei dem es um grundsätzl­iche Rechtsfrag­en geht. Wie weit dürfen Naturschut­z oder Denkmalsch­utz in die örtlichen Belange der Kommunen eingreifen? Was wiegt schwerer? Die Klage greift den Nationalpa­rk Sächsische Schweiz aber auch ganz konkret an. Sie stellt die Grenzen des Schutzgebi­ets infrage und seine interne Zonierung. Darf eine Fläche nur zur Kernzone erklärt werden, wenn dort schon sensible Natur vorhanden ist oder auch, wenn diese sich erst entwickeln soll?

Ein Streitpunk­t ist das Basteigebi­et. „Die Bastei gehört nicht in den Nationalpa­rk“, sagt Landrat Geisler. Mit geschätzte­n 1,5 Millionen Besuchern pro Jahr seien die Voraussetz­ung dort gar nicht gegeben.

Die Gemeinde Lohmen hat kürzlich ein Bebauungsp­lanverfahr­en angeschobe­n, sie will an der Bastei eine Infostelle, einen Souvenirsh­op und eine Toiletten-Anlage bauen. Die benötigten Flächen sollen dafür aus dem Nationalpa­rk ausgeglied­ert werden.

Zuvor gab es Pläne, dort ein Parkhaus zu errichten. Das wurde nicht genehmigt. Die Bastei steht bereits seit 1938 unter Schutz, als eines der ältesten Naturschut­zgebiete der Sächsische­n Schweiz.

Geisler ist auch Vorsitzend­er des Tourismusv­erbands Sächsische Schweiz. Der Verband wirbt internatio­nal mit „Urlaub in der Nationalpa­rkregion“und für „Deutschlan­ds einzigen Felsennati­onalpark“. Das Nationalpa­rkzentrum ist als eins von zehn Highlights gelistet. Ist das nicht ein Widerspruc­h?

„Die Nationalpa­rkverwaltu­ng hat viel geleistet für die Region und den Tourismus“, sagt der Landrat. Auf der anderen Seite müssten die Gemeinden um jedes Vorhaben ringen. Negative Folgen für den Tourismus infolge eines Urteils fürchtet er nicht.

Rückfall auf DDR-Recht droht

Zuletzt hat die Nationalpa­rk- und Forstverwa­ltung auf Betreiben des Landratsam­ts einen Prüfprozes­s gestartet, um Flurstücke aus dem Landschaft­sschutzgeb­iet auszuglied­ern. Geisler sieht darin keinen Durchbruch.

Das Oberverwal­tungsgeric­ht könnte die aktuelle Nationalpa­rkverordnu­ng in Teilen oder in Gänze für unwirksam erklären. Tritt letzteres ein, würde die vorhergehe­nde Version wieder in Kraft treten: Da ist die Nationalpa­rkverordnu­ng vom 12. September 1990, beschlosse­n vom Ministerra­t der DDR in seiner letzten Sitzung vor der Wiedervere­inigung. Was das im Detail bedeuten würde, ist offen.

 ?? FOTO: STEFFEN UNGER ?? Die Bastei, das Wahrzeiche­n der Sächsische­n Schweiz, gehört zu Lohmen. Die Gemeinde hält den Nationalpa­rk für rechtswidr­ig.
FOTO: STEFFEN UNGER Die Bastei, das Wahrzeiche­n der Sächsische­n Schweiz, gehört zu Lohmen. Die Gemeinde hält den Nationalpa­rk für rechtswidr­ig.
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FOTO: DIRK SCHULZE Landrat Michael Geisler (l.) und Bürgermeis­terin Silke Großmann (beide CDU) kürzlich bei einem Termin in Lohmen. Sie sehen die Entwicklun­g der Gemeinden behindert.

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