Sachsische Zeitung (Pirna Sebnitz)
Was hinter der Klage gegen den Nationalpark Sächsische Schweiz steckt
Vor dem OVG Bautzen geht es am 28. August um die Existenz des Nationalparks. Neben der Gemeinde Lohmen treibt das Landratsamt Pirna das Verfahren voran.
Lohmen. Der Nationalpark Sächsische Schweiz feiert im Oktober sein 35-jähriges Bestehen – wenn es dann noch etwas zu feiern gibt. Sachsens einziger Nationalpark, einer von 16 Nationalparks deutschlandweit, ist derzeit einem Angriff auf seine Existenz ausgesetzt.
Vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen klagt die Gemeinde Lohmen gegen den Nationalpark, aus ihrer Sicht hätte er gar nicht gegründet werden dürfen. Auf Lohmens Grund befindet sich die Bastei, das weltbekannte Wahrzeichen und die meistbesuchte Touristenattraktion der Sächsischen Schweiz.
Wer hat das Sagen in der Sächsischen Schweiz?
Maßgeblich unterstützt wird die Klage im Hintergrund vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Es ist ein Machtkampf darum, wer das Sagen hat in der Sächsischen Schweiz.
Zweimal wurde der Prozess im Laufe des Jahres schon verschoben. Im März, weil die Gemeinde kurz vor dem geplanten Termin einen neuen 120-seitigen Schriftsatz eingereicht hatte, im Juni, weil eine Richterin des fünfköpfigen Senats kurzfristig erkrankte.
Am 28. August steht nun die mündliche Verhandlung an. Die Klageschrift ist inzwischen noch einmal angewachsen, auf mehrere Hundert Seiten. Das OVG hat die Zeit für fünf Ortstermine genutzt, bei denen ein Richter die strittigen Stellen in der Sächsischen Schweiz in Augenschein nahm. „Der Senat ist interessiert, die Sache zeitnah zu entscheiden“, sagt Gerichtssprecher Peter Kober.
Landrat sieht Entwicklung behindert
Streit um den Nationalpark gab es schon immer. Einen vorläufigen Höhepunkt erreichten die Konflikte während der Borkenkäferplage, als Totholz die Wanderwege blockierte und nach dem großen Waldbrand von 2022.
Nachdem 2023 mit Uwe Borrmeister ein neuer Nationalparkleiter ins Amt gekommen war, schien sich die Lage beruhigt zu haben. Die Bürgermeister von Sebnitz oder Bad Schandau etwa lobten ungefragt die gute Zusammenarbeit mit der Nationalparkverwaltung. Warum suchen
Lohmen und der Landkreis gerade jetzt die Entscheidung vor Gericht?
„Irgendwann ist auch mal Schluss“, sagt Landrat Michael Geisler (CDU). Er könne etliche Beispiele aufzählen, wo Projekte verhindert oder zumindest erschwert wurden, etwa beim Breitbandausbau, einer CampingplatzErweiterung oder dem geplanten Bau von Wohnmobil-Stellplätzen an einem Gasthof. Die Gemeinden würden in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung behindert. Lohmens Bürgermeisterin Silke Großmann (CDU) erklärt, man wolle nicht länger Bittsteller sein. Die Nationalparkund Forstverwaltung Sächsische Schweiz schilderte das bisher stets anders: Die weitaus meisten Vorhaben seien genehmigt worden.
Die Klage richtet sich gegen die Verordnung über die Nationalparkregion von 2003, erlassen vom sächsischen Umweltministerium. Diese Verordnung gilt nicht nur für den Nationalpark an sich, der auf zwei Flächen auf der rechten Elbseite begrenzt ist, sondern ebenso für das Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz. Das ist ein entscheidender Punkt.
Das Landschaftsschutzgebiet umschließt den Nationalpark, erstreckt sich über den gesamten linkselbischen Teil der Sächsischen Schweiz und umfasst praktisch die ganze Region von Pirna bis zur
tschechischen Grenze.
In der Regel ist für ein Landschaftsschutzgebiet das jeweilige Landratsamt verantwortlich. So ist es beim Landschaftsschutzgebiet Osterzgebirge der Fall, das in die Zuständigkeit des Landratsamts Pirna fällt.
Für die Sächsische Schweiz ist das anders. Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet sind hier als räumliche Einheit definiert – die Nationalparkregion Sächsische Schweiz. Das ist auch im sächsischen Naturschutzgesetz verankert.
Das Landschaftsschutzgebiet ist damit direkt beim Freistaat angebunden, die Landesdirektion Sachsen fungiert als obere Naturschutzbehörde, ausführende Behörde ist die Nationalpark- und Forstverwaltung des Staatsbetriebs Sachsenforst.
Landrat Michael Geisler (CDU) fühlt sich dadurch in seinen Befugnissen beschnitten. „Wir stehen immer dazwischen“, sagt er. Er will die Kontrolle über das Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz in sein Landratsamt holen.
Landesbehörden wachen über Naturschutz
Das Konstrukt der Nationalparkregion ist dabei bewusst so angelegt. Ein Landrat und ein Kreistag, in dem viele Bürgermeister der örtlichen Kommunen sitzen, sollten nicht einfach durchregieren können, so der
Gedanke. Eine übergeordnete Instanz soll über den Naturschutz wachen.
Begründet wird dies mit der außerordentlich hohen Bedeutung der Felslandschaft der Sächsischen Schweiz. Ob die Auffassung rechtens ist oder die kommunale Selbstverwaltung zu sehr einschränkt, müssen jetzt die Richterinnen und Richter am Oberverwaltungsgericht entscheiden.
Es handelt sich um ein sehr komplexes Verfahren, bei dem es um grundsätzliche Rechtsfragen geht. Wie weit dürfen Naturschutz oder Denkmalschutz in die örtlichen Belange der Kommunen eingreifen? Was wiegt schwerer? Die Klage greift den Nationalpark Sächsische Schweiz aber auch ganz konkret an. Sie stellt die Grenzen des Schutzgebiets infrage und seine interne Zonierung. Darf eine Fläche nur zur Kernzone erklärt werden, wenn dort schon sensible Natur vorhanden ist oder auch, wenn diese sich erst entwickeln soll?
Ein Streitpunkt ist das Basteigebiet. „Die Bastei gehört nicht in den Nationalpark“, sagt Landrat Geisler. Mit geschätzten 1,5 Millionen Besuchern pro Jahr seien die Voraussetzung dort gar nicht gegeben.
Die Gemeinde Lohmen hat kürzlich ein Bebauungsplanverfahren angeschoben, sie will an der Bastei eine Infostelle, einen Souvenirshop und eine Toiletten-Anlage bauen. Die benötigten Flächen sollen dafür aus dem Nationalpark ausgegliedert werden.
Zuvor gab es Pläne, dort ein Parkhaus zu errichten. Das wurde nicht genehmigt. Die Bastei steht bereits seit 1938 unter Schutz, als eines der ältesten Naturschutzgebiete der Sächsischen Schweiz.
Geisler ist auch Vorsitzender des Tourismusverbands Sächsische Schweiz. Der Verband wirbt international mit „Urlaub in der Nationalparkregion“und für „Deutschlands einzigen Felsennationalpark“. Das Nationalparkzentrum ist als eins von zehn Highlights gelistet. Ist das nicht ein Widerspruch?
„Die Nationalparkverwaltung hat viel geleistet für die Region und den Tourismus“, sagt der Landrat. Auf der anderen Seite müssten die Gemeinden um jedes Vorhaben ringen. Negative Folgen für den Tourismus infolge eines Urteils fürchtet er nicht.
Rückfall auf DDR-Recht droht
Zuletzt hat die Nationalpark- und Forstverwaltung auf Betreiben des Landratsamts einen Prüfprozess gestartet, um Flurstücke aus dem Landschaftsschutzgebiet auszugliedern. Geisler sieht darin keinen Durchbruch.
Das Oberverwaltungsgericht könnte die aktuelle Nationalparkverordnung in Teilen oder in Gänze für unwirksam erklären. Tritt letzteres ein, würde die vorhergehende Version wieder in Kraft treten: Da ist die Nationalparkverordnung vom 12. September 1990, beschlossen vom Ministerrat der DDR in seiner letzten Sitzung vor der Wiedervereinigung. Was das im Detail bedeuten würde, ist offen.