AfD-Politiker darf nicht mehr als Bundespolizist arbeiten
Gegen den Beamten Michael Ullmann läuft ein Disziplinarverfahren. Nun hat er sein Mandat zurückgegeben.
Die Bundespolizei als Dienstherr führt gegen den Beamten Michael Ullmann ein Disziplinarverfahren und begründet das mit dessen politischen Engagement für die AfD, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde.
In dem Verfahren wird dem 58Jährigen vorgeworfen, dass er sich für die AfD in den Kreistag Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wählen ließ und dort Fraktionsvorsitzender ist, obwohl gegen ihn bereits ein Disziplinarverfahren geführt wurde. Ullmann wurde im Dezember 2024 ein Verbot der Dienstgeschäfte ausgesprochen – bei vollen Bezügen.
Als Konsequenz darauf hat der Beamte nun seine Mandate für die AfD im Kreistag und im Gemeinderat Müglitztal niedergelegt. Beide Gremien stimmten dem bereits zu.
Die Bundespolizei argumentiert, dass „Äußerungen des Landesverbandes darauf ausgerichtet seien, das demokratische System der Bundesrepublik Deutschland, seine Institutionen und Repräsentanten grundlegend verächtlich zu machen, um so das Vertrauen der Bevölkerung in diese zu erschüttern“. Beides rechtfertige den Verdacht auf ein Dienstvergehen im Sinne des Bundesbeamtengesetzes. Die Begründung des Disziplinarverfahrens liegt der SZ vor. Eine Entscheidung gibt es noch nicht.
Die Frage, die sich hier stellt: Genügt allein die Annahme eines Mandates oder einer herausgehobenen Funktion für die AfD, um als Beamter diszipliniert zu werden? Der Fall hat eine Vorgeschichte, die mit einer harten Disziplinarstrafe für den Beamten endete.
Die Bundespolizei leitete im Mai 2022 bereits ein Disziplinarverfahren gegen Ullmann ein, weil dieser auf Facebook Beiträge veröffentlicht hatte, die „unangemessen zur Corona-Pandemie, zur Partei Die Grünen sowie gegen den Journalismus in der Bundesrepublik Deutschland“seien, wie es in der abschließenden Verfügung der Bundespolizei heißt.
Konkret schrieb der Polizeibeamte von „Grünem Faschismus“, an anderer Stelle stellte er die Frage: „Sind Geimpfte nun die neue ‚Herrenrasse‘“?
Als Disziplinarmaßnahme wurden seine Dienstbezüge für die Dauer
von drei Jahren um zehn Prozent gekürzt. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Dagegen ging Ullmann in Widerspruch, darüber ist noch nicht entschieden.
Seitdem wurden dem Kommunalpolitiker keine unangemessenen Äußerungen mehr vorgeworfen. Strafrechtlich verfolgt wurden jene Facebook-Beiträge nicht. Diese würde er heute so nicht mehr veröffentlichen, erklärt Ullmann auf Nachfrage.
Auf Youtube ist eine ältere Rede von Michael Ullmann zu sehen. Wenige Tage nach dem Auftritt des rechtsextremen Thüringer AfDVorsitzenden Björn Höcke im Ballhaus Watzke 2017 in Dresden sprach Ullmann bei einer AfDKundgebung in Pirna. Höcke hatte in Bezug auf den Nationalsozialismus eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“gefordert. Ullmann bezeichnete dessen Rede als „grandios“. Auch das würde er nach eigenem Bekunden so heute nicht mehr sagen. Beamte haben per Gesetz die Pflicht, sich zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung zu bekennen sowie zur politischen Mäßigung und Zurückhaltung. Durch die Annahme der Mandate für die AfD in Kreistag und Gemeinderat vermutet die Bundespolizei eine Verletzung dieser Pflichten.
Auf Nachfrage teilt die Behörde mit, dass sie sich zu Einzelfällen nicht äußert. Generell gelte, dass Beamtinnen und Beamte verpflichtet sind, sich in jeder Hinsicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und für deren Erhaltung einzusetzen. Diese Pflicht gelte uneingeschränkt während der Ausübung der Amtshandlungen wie auch im privaten Bereich, erklärt ein Sprecher der Bundespolizeidirektion Pirna.
Zweifel an der Verfassungstreue können zu dienstrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst führen.
Michael Ullmann klagt nach eigenen Angaben inzwischen am Verwaltungsgericht, seinen Dienst wieder aufnehmen zu dürfen. Ihm sei der Beruf wichtiger als die politischen Ämter in Kreistag und Gemeinderat.