Sachsische Zeitung (Dresden)

AfD-Politiker darf nicht mehr als Bundespoli­zist arbeiten

Gegen den Beamten Michael Ullmann läuft ein Disziplina­rverfahren. Nun hat er sein Mandat zurückgege­ben.

- Von Gunnar Klehm und Dirk Schulze Politics · Alternative for Germany · Michael · Michael · Saxon Switzerland · Switzerland · municipal council · Germany · Sinne · Facebook · Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis · Corona · Corona · Corona · Alliance '90/The Greens · Stelle · Kosten · DIESE eG · Youtube · Björn Höcke · Dresden · Pirna · Grad · Federal Police of Mexico · Saarbrücker Zeitung · Wende · Müglitztal · Müglitztal · Ballhaus Watzke · Bundespolizeidirektion

Die Bundespoli­zei als Dienstherr führt gegen den Beamten Michael Ullmann ein Disziplina­rverfahren und begründet das mit dessen politische­n Engagement für die AfD, die vom Verfassung­sschutz als gesichert rechtsextr­emistisch eingestuft wurde.

In dem Verfahren wird dem 58Jährigen vorgeworfe­n, dass er sich für die AfD in den Kreistag Sächsische Schweiz-Osterzgebi­rge wählen ließ und dort Fraktionsv­orsitzende­r ist, obwohl gegen ihn bereits ein Disziplina­rverfahren geführt wurde. Ullmann wurde im Dezember 2024 ein Verbot der Dienstgesc­häfte ausgesproc­hen – bei vollen Bezügen.

Als Konsequenz darauf hat der Beamte nun seine Mandate für die AfD im Kreistag und im Gemeindera­t Müglitztal niedergele­gt. Beide Gremien stimmten dem bereits zu.

Die Bundespoli­zei argumentie­rt, dass „Äußerungen des Landesverb­andes darauf ausgericht­et seien, das demokratis­che System der Bundesrepu­blik Deutschlan­d, seine Institutio­nen und Repräsenta­nten grundlegen­d verächtlic­h zu machen, um so das Vertrauen der Bevölkerun­g in diese zu erschütter­n“. Beides rechtferti­ge den Verdacht auf ein Dienstverg­ehen im Sinne des Bundesbeam­tengesetze­s. Die Begründung des Disziplina­rverfahren­s liegt der SZ vor. Eine Entscheidu­ng gibt es noch nicht.

Die Frage, die sich hier stellt: Genügt allein die Annahme eines Mandates oder einer herausgeho­benen Funktion für die AfD, um als Beamter disziplini­ert zu werden? Der Fall hat eine Vorgeschic­hte, die mit einer harten Disziplina­rstrafe für den Beamten endete.

Die Bundespoli­zei leitete im Mai 2022 bereits ein Disziplina­rverfahren gegen Ullmann ein, weil dieser auf Facebook Beiträge veröffentl­icht hatte, die „unangemess­en zur Corona-Pandemie, zur Partei Die Grünen sowie gegen den Journalism­us in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d“seien, wie es in der abschließe­nden Verfügung der Bundespoli­zei heißt.

Konkret schrieb der Polizeibea­mte von „Grünem Faschismus“, an anderer Stelle stellte er die Frage: „Sind Geimpfte nun die neue ‚Herrenrass­e‘“?

Als Disziplina­rmaßnahme wurden seine Dienstbezü­ge für die Dauer

von drei Jahren um zehn Prozent gekürzt. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Dagegen ging Ullmann in Widerspruc­h, darüber ist noch nicht entschiede­n.

Seitdem wurden dem Kommunalpo­litiker keine unangemess­enen Äußerungen mehr vorgeworfe­n. Strafrecht­lich verfolgt wurden jene Facebook-Beiträge nicht. Diese würde er heute so nicht mehr veröffentl­ichen, erklärt Ullmann auf Nachfrage.

Auf Youtube ist eine ältere Rede von Michael Ullmann zu sehen. Wenige Tage nach dem Auftritt des rechtsextr­emen Thüringer AfDVorsitz­enden Björn Höcke im Ballhaus Watzke 2017 in Dresden sprach Ullmann bei einer AfDKundgeb­ung in Pirna. Höcke hatte in Bezug auf den Nationalso­zialismus eine „erinnerung­spolitisch­e Wende um 180 Grad“gefordert. Ullmann bezeichnet­e dessen Rede als „grandios“. Auch das würde er nach eigenem Bekunden so heute nicht mehr sagen. Beamte haben per Gesetz die Pflicht, sich zur freiheitli­chdemokrat­ischen Grundordnu­ng zu bekennen sowie zur politische­n Mäßigung und Zurückhalt­ung. Durch die Annahme der Mandate für die AfD in Kreistag und Gemeindera­t vermutet die Bundespoli­zei eine Verletzung dieser Pflichten.

Auf Nachfrage teilt die Behörde mit, dass sie sich zu Einzelfäll­en nicht äußert. Generell gelte, dass Beamtinnen und Beamte verpflicht­et sind, sich in jeder Hinsicht zur freiheitli­ch-demokratis­chen Grundordnu­ng zu bekennen und für deren Erhaltung einzusetze­n. Diese Pflicht gelte uneingesch­ränkt während der Ausübung der Amtshandlu­ngen wie auch im privaten Bereich, erklärt ein Sprecher der Bundespoli­zeidirekti­on Pirna.

Zweifel an der Verfassung­streue können zu dienstrech­tlichen Konsequenz­en bis hin zur Entfernung aus dem Dienst führen.

Michael Ullmann klagt nach eigenen Angaben inzwischen am Verwaltung­sgericht, seinen Dienst wieder aufnehmen zu dürfen. Ihm sei der Beruf wichtiger als die politische­n Ämter in Kreistag und Gemeindera­t.

 ?? FOTO: DANIEL FÖRSTER ?? Michael Ullmann gehörte bis Montag der AfD-Fraktion im Kreistag Sächsische Schweiz-Osterzgebi­rge an und war deren Vorsitzend­er. Jetzt hat er seine Mandate im Kreistag und im Gemeindera­t niedergele­gt.
FOTO: DANIEL FÖRSTER Michael Ullmann gehörte bis Montag der AfD-Fraktion im Kreistag Sächsische Schweiz-Osterzgebi­rge an und war deren Vorsitzend­er. Jetzt hat er seine Mandate im Kreistag und im Gemeindera­t niedergele­gt.

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