Sachsische Zeitung (Bautzen Kamenz & Bischofswerda)
Landtagsabgeordnete planen nächste Diätenerhöhung
Die Zulage soll höher ausfallen als bisher erwartet. Zudem wollen die Politiker mehr Geld für ihre Mitarbeiter.
Sachsens Landtagsabgeordnete wollen sich ihre Diäten absehbar zum 1. April 2026 erneut erhöhen. Dabei soll der künftige Zuschlag deutlich höher ausfallen als bisher geplant. Das geht aus einem Entwurf für entsprechende Änderungen am sächsischen Abgeordnetengesetz hervor, der der Sächsischen Zeitung und der Leipziger Volkszeitung vorliegt.
Die Einkommen der 120 Parlamentarier waren zuletzt am 1. April 2025 angehoben worden – auf eine einheitliche Grunddiät von zurzeit 7315,70 Euro. Zusätzlich erhalten alle Politiker und Politikerinnen eine steuerfreie Kostenpauschale. Abhängig vom jeweiligen Wohnort liegt diese gegenwärtig bei Summen zwischen 4054 Euro und 5301 Euro pro Monat.
In der vergangenen Legislaturperiode waren sowohl die Diäten als auch die Kostenpauschalen zuletzt regelmäßig zum 1. April eines jeden Jahres an die allgemeine Lohnentwicklung im Freistaat angepasst worden. Diese automatische Anpassung auf der Basis gesamtwirtschaftlicher Daten war vor Jahren vom Landtag selbst in Gang gesetzt worden. Es enthebt die Parlamentarier von der Verantwortung, jedes Jahr in einer öffentlichen Sitzung über ihre Diäten selbst neu entscheiden zu müssen. Durch dieses Verfahren stieg allein die monatliche Grunddiät der Abgeordneten in diesem Jahr um 361 Euro und im Jahr zuvor sogar um fast 450 Euro pro Monat.
Parlamentspräsident Alexander Dierks (CDU) hatte bereits im Juni offiziell vorgeschlagen, dieses bisherige Bezahlmodell für die Politiker auch in der im Herbst 2024 neu gestarteten Legislaturperiode fortzuführen. Dierks war gesetzlich dazu verpflichtet, eine entsprechende
Empfehlung abzugeben. Ob diese angenommen wird, entscheiden allerdings die Abgeordneten und Fraktionen selbst.
Laut dem internen Entwurf sind die Parlamentarier auch bereit, sowohl das bisher angewandte Indexmodell
als auch den dabei genutzten Stichtag beizubehalten. Allerdings soll offensichtlich die Berechnungsgrundlage für die jeweiligen Erhöhungen zu ihren Gunsten verändert werden. Ging man dabei bisher immer von einer Richter-besoldungsgruppe R2 Stufe 6 aus, soll diese nun auf die Stufe 7 angehoben werden.
Die damit verbundene Erhöhung um rund 80 Euro auf eine neue offizielle Grunddiät von 7396,16 Euro sorgt später für deutlich höhere Einkünfte, wenn der damit zu multiplizierende Index nicht nur zum 1. April 2026, sondern wie geplant auch im April 2027, 2028, 2029 und 2030 angewendet wird.
Ebenfalls kräftig aufstocken wollen die Abgeordneten zudem ihre Pauschale, welche sie zur Bezahlung von eigenen Mitarbeitern erhalten. Die soll künftig um mehr als 3000 Euro auf maximal 12.670 Euro pro Monat angehoben werden. Dank dieser Erhöhung können die Abgeordneten künftig rechnerisch insgesamt bis zu 60 neue Stellen besetzen. Die Zusatzkosten für den Steuerzahler liegen bei knapp fünf Millionen Euro im Jahr.