Sachsische Zeitung (Bautzen Kamenz & Bischofswerda)
Landtag: Diäten für Abgeordnete steigen früher als geplant
Politiker profitieren vom Tarifplus im öffentlichen Dienst. Dazu gibt es höhere Aufwandspauschalen.
Die Diäten der sächsischen Landtagsabgeordneten, die erst im vergangenen Jahr auf 7315,70 Euro pro Monat angehoben worden sind, werden nun doch nicht erst im April 2028 weiter steigen, wie es ein aktueller Entwurf des sächsischen Abgeordnetengesetzes vorsieht.
So sorgt das jüngste Tarifplus im öffentlichen Dienst der Länder dafür, dass sich das Einkommen der Parlamentarier bereits vorher deutlich erhöht. Der Grund dafür ist, dass die jetzt für die Angestellten des Freistaates ausgehandelten Tariferhöhungen künftig auch für die sächsischen Beamten gelten sollen.
Da die Abgeordnetendiäten in Sachsen direkt an die Richterbesoldungsstufe R2/6 gekoppelt sind, profitieren dann auch die Politiker unmittelbar davon – allerdings noch nicht in diesem Frühjahr, sondern erst zwölf Monate später.
Bis April 2028 gibt es absehbar drei Plusrunden
Absehbar werden sich die Bezüge der Parlamentarier im März 2027 auf etwa 7430 Euro und ab 1. Januar 2028 noch einmal auf dann 7504 Euro erhöhen.
Sollte das neue sächsische Abgeordnetengesetz wie erwartet in wenigen Wochen beschlossen werden, stünde danach im April 2028 die nächste reguläre Erhöhung an, weil die Politiker ab dann nach der höheren Richterbesoldungsstufe R2/7 bezahlt werden sollen. Dann steigen ihre Diäten auf rund 7832 Euro. Das sind über 500 Euro mehr als gegenwärtig.
Höhere Aufwandspauschalen bereits in wenigen Tagen
Neben dieser mehrstufigen Diätenerhöhung können sich Sachsens Landtagsabgeordnete dann aber schon in wenigen Tagen über deutlich mehr Geld freuen. So werden ihre steuerfreien Aufwandspauschalen, die ihnen jeden Monat zusätzlich für Sach- und Reisekosten zur Verfügung stehen, zum 1. April 2026 erneut automatisch angehoben.
Parlamentariern, die in der Landeshauptstadt Dresden leben, stehen dann jeden Monat 4144 Euro (plus 60 Euro) für diese Zwecke zur Verfügung. Abhängig von der jeweiligen Entfernung des eigenen Wohnorts zum Parlamentssitz in Dresden werden an andere Abgeordnete ab dann jeweils 4811 Euro (plus 103) beziehungsweise 5114 Euro (plus 110) oder die Höchststufe von 5418 Euro (plus 117) zusätzlich zu jeder monatlichen Grunddiät ausgezahlt. Die konkrete Verwendung dieser Aufwandspauschalen wird vom Parlament in der Regel nicht überprüft.