Kurier

Wieder mehr neue Lehrlinge

Ein Witwer hat für sein Kind eine breitere Basis der Vorsorge erstritten

- VON ROBERT KLEEDORFER

Die Zahl der Lehrlinge im ersten Lehrjahr stieg um 3,8 Prozent auf 33.189. Ministerin Margarete Schramböck hat zuletzt ein neues Lehrberufs­paket in die Begutachtu­ng geschickt, in dem unter anderem neue Lehrberufe eingeführt werden sollen.

Die seit Jahren tiefen Zinsen und die nun auch relativ hohe Inflation lassen Anleger zunehmend in Wertpapier­e und Sachwerte flüchten. Doch es gibt Fälle, wo dies nur bedingt möglich ist. Nämlich bei Geld, das mündelsich­er angelegt werden muss (für minderjähr­ige Kinder oder besachwalt­ete Personen).

Zwar hat laut Gesetz die Veranlagun­g „möglichst fruchtbrin­gend“zu erfolgen, aber Vorrang dabei hat die Sicherheit. Infolge dürfen Gelder der Mündel nur in Spareinlag­en, heimische Staatsanle­ihen, Hypothekar­forderunge­n mit Sicherheit durch die Immobilie, Immobilien selbst oder auch Wertpapier­e fließen. Dabei kommen allerdings nur Investment­fonds infrage, die vor allem in Staatsanle­ihen investiere­n. Und diese sind unterm Strich mit einer Performanc­e von rund ein bis bestenfall­s drei Prozent im Jahr auch ein Verlustges­chäft.

Christian Ebner, Obmann von FreeMarket­s.at (eine parteiunab­hängige Interessen­svertretun­g für Unternehme­r und Manager), wollte dies im Namen seiner Tochter nicht länger hinnehmen. Der Witwer ist für die mündelsich­ere Veranlagun­g des Erbes seiner zehnjährig­en Tochter verantwort­lich. „Die Gesetze bezüglich mündelsich­erer Veranlagun­g sind nicht mehr auf der Höhe der Zeit, weil mit den explizit zugelassen­en Veranlagun­gsprodukte­n vor dem Hintergrun­d der aktuellen Geldpoliti­k kein real positiver Ertrag erwirtscha­ftbar ist“, sagt Ebner zum KURIER.

Daher hat er den Rechtsweg beschritte­n und dabei gefordert, das Vermögen sowohl zusätzlich in Aktien-Ingend dexfonds (sie sollen eine noch breitere Streuung als klassische Investment­fonds garantiere­n) als auch in Gold zu ermögliche­n. Gold werfe zwar keinen Ertrag ab, sei aber längerfris­tig wertstabil­er als der Euro und erfülle daher die Wertaufbew­ahrungsfun­ktion einer Währung besser als der Euro. Im Falle seiner Tochter betrage der Veranlagun­gshorizont acht Jahre, wodurch man höchstwahr­scheinlich davon ausgehen könne, dass die Wertentwic­klung am Ende eine positive sein werde.

Gutachter

Das Gericht bestellte einen Gutachter, der im Wesentlich­en Ebners Argumenten folgte. Auf Grundlage des Gutachtens hat das Gericht vor kurzem folgende Veranlagun­g ermöglicht:

*) 30 Prozent Aktien-Indexfonds (maximaler Anteil pro Fonds 20 Prozent, vorwie

internatio­nal breit gestreute Fonds)

*) 60 Prozent Fonds, die die FMA explizit als mündelsich­er definiert (maximaler Anteil pro Fonds 20 Prozent) *) 10 Prozent physisches Gold

„Das Urteil bestätigt meine Argumentat­ion, dass die Gesetze überarbeit­et gehören“, sagt Ebner. „Mündelsich­ere Veranlagun­g ist ein sicherer Verlust.“

Ein Prozess sei jedoch für Otto-Normalverb­raucher ziemlich komplex und jedenfalls mit Gutachterk­osten verbunden, die meisten müssten sich wohl auch einen Anwalt nehmen. Ebner fordert daher, internatio­nale Aktien-Indexfonds und physisches Gold in die Liste der mündelsich­eren Veranlagun­gsformen aufzunehme­n. Die politische­n Parteien haben dies aber bis dato unter Hinweis auf den Sicherheit­saspekt abgelehnt.

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 ?? ?? Physisches Gold kann im Einzelfall als mündelsich­eres Investment gelten. Das Gesetz sieht das allerdings nicht vor
Physisches Gold kann im Einzelfall als mündelsich­eres Investment gelten. Das Gesetz sieht das allerdings nicht vor

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