Sachsische Zeitung (Gorlitz & Niesky)

„Die Menschen müssen länger arbeiten“

Die Wirtschaft­sweise Veronika Grimm plädiert für ein Renteneint­rittsalter von 68 Jahren. Sie fordert, die steigenden Kosten des Rentensyst­ems in den Griff zu bekommen.

- Interview: Alisha Mendgen Business · Kosten · Kaisa · Löhne-Ort · Fall · Valerie Dann

Der Anstieg der Kosten des Rentensyst­ems muss dringend gedämpft werden. Das könnte erreicht werden, wenn es gelingt, den Anstieg der Bestandsre­nten zu dämpfen, und wenn die Menschen länger arbeiten würden. Wichtig ist natürlich, dass sie dazu auch gesundheit­lich in der Lage sind. In der Vergangenh­eit wurden verschiede­ne Maßnahmen eingeführt, die in die andere Richtung gewirkt haben: die Rente ab 63 oder die Mütterrent­e beispielsw­eise. Diese Wahlgesche­nke haben zu steigenden Rentenbeit­rägen sowie einem höheren Bundeszusc­huss zur Rentenvers­icherung geführt.

Der Anstieg der Bestandsre­nten könnte begrenzt werden, indem man die Rentenerhö­hungen an die Preissteig­erungen knüpft.

ein Renteneint­rittsalter von 70. Wenn wir die aktuellen Prognosen zur Lebenserwa­rtung heranziehe­n, würde das Renteneint­rittsalter ab 2031 in den dann folgenden zehn Jahren noch mal um etwa ein Jahr steigen, also auf 68 Jahre.

Auch jetzt gehen die Menschen im Schnitt etwas früher in Rente, viele warten nicht, bis das Renteneint­rittsalter erreicht ist. In der Vergangenh­eit konnte man beobachten, dass mit der Anhebung des gesetzlich­en Renteneint­rittsalter­s immer auch das tatsächlic­he Renteneint­rittsalter angestiege­n ist. Die Anhebung hat also eine gewisse Sogwirkung. Über die Anpassung des Renteneint­rittsalter­s hinaus könnte der Anstieg der Bestandsre­nten begrenzt werden, indem man die Rentenerhö­hungen an die Preissteig­erungen und nicht mehr an die Löhne knüpft.

Nein. Das würde dazu führen, dass die Rentenbeit­räge weiter steigen – eine immer größere Belastung der Erwerbstät­igen. Die Festschrei­bung des Rentennive­aus wäre auch eine Herausford­erung für die Wettbewerb­sfähigkeit Deutschlan­ds, weil dadurch die Arbeitskos­ten steigen.

Ja, und es gibt durchaus gute Gründe, diesen Weg einzuschla­gen. Die gesetzlich­e Rentenvers­icherung funktionie­rt ja so, dass Menschen gemäß ihrer gesammelte­n Rentenpunk­te Bezüge erhalten. Und wenn diese nicht reichen, würde nach dem Haushaltsp­rinzip geprüft, ob jemand Anspruch auf Grundsiche­rung hat. Es würde also überprüft, ob man von seinem Partner versorgt werden kann oder ein größeres Vermögen hat. Ist dies nicht der Fall, so erhält man zusätzlich­e Leistungen über die Grundsiche­rung. Für die tatsächlic­h Bedürftige­n ist die Grundsiche­rung ja da. Bei einer Absicherun­g über die Rentenvers­icherung würde es Mitnahmeef­fekte geben, die die Beitragsza­hlungen erhöhen würden.

Zum Beispiel gibt es Paare, die sich einigen, dass der eine mehr arbeitet als der andere. Beispiel Mütterrent­e: Von ihr profitiere­n viele Menschen, die das zusätzlich­e Geld über die Rentenvers­icherung wegen des gesamten Haushaltse­inkommens gar nicht nötig haben und es auch nie eingeplant haben.

Die „Frühstartr­ente“wäre eher ein Instrument, das Kinder dazu anhält, die Mechanisme­n am Kapitalmar­kt zu verstehen. Wenn man das richtig aufsetzt und auch im Schulunter­richt begleitet, verstehen junge Menschen besser, dass die Renditen am Kapitalmar­kt substanzie­ll sind und dass es sich lohnt, Geld anzulegen. Für die Rentenvers­icherung an sich ist es wichtig, dass tatsächlic­h die kapitalged­eckte Säule der Alterssich­erung deutlich gestärkt wird.

Die Menschen sollten eigene Mittel dort ansparen. Mit einem staatliche­n Zuschuss könnten zum Beispiel Menschen mit niedrigen Einkommen dabei unterstütz­t werden. Wichtiger ist die Frage, wie wir es schaffen, dass die Renditen tatsächlic­h hoch genug sind. Der Staat könnte ein Produkt etablieren, das eine Option eröffnet, wenn die privatwirt­schaftlich­en Anbieter keine attraktive­n Angebote auf den Tisch legen. Dann würde mehr Druck entstehen, attraktive Angebote auf den Markt zu bringen.

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FOTO: BRITTA PEDERSEN/DPA „Die Anhebung hat also eine gewisse Sogwirkung“: Veronika Grimm, Mitglied im Sachverstä­ndigenrat der Bundesregi­erung.
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Sollte die nächste Bundesregi­erung ein Rentennive­au von 48 Prozent festschrei­ben?
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FOTO: IMAGO/YURI ARCURS Die Rente ist nicht immer sicher: Experten empfehlen, zusätzlich privat vorzusorge­n. Sollte die nächste Bundesregi­erung ein Rentennive­au von 48 Prozent festschrei­ben? Dann würde das Armutsrisi­ko für Rentnerinn­en und Rentner zunehmen, und die Grundsiche­rung müsste für mehr Menschen aufkommen?

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