Sachsische Zeitung (Gorlitz & Niesky)

Finanzmini­ster Lindner will Ukrainern das Bürgergeld streichen

Der FDP-Politiker meint, so Milliarden Euro sparen zu können. Auch die Übernahme der Wohnkosten will er ändern. Die Ideen im Check.

- Von Karin Christmann Berlin · Berlin · Berlin · Ukraine · German Ministry of Finance · Christian · Free Democratic Party (Germany) · Clara · Martin · Martin · Kosten · Lee Homer Person · Chemnitz · München · Landeshauptstadt München · Chemnitz · Jobcenter · Oder · Valerie Dann · Kaisa · Fall · Schutz · Lindner · Lindner · Christian Lindner · Clara · Constanze · Václav Janda · Speyer · Mariana de Oliveira Bünger

Berlin. Ran an die Wohnkosten, ran an die Leistungen für Geflüchtet­e aus der Ukraine: Mit zwei Ideen belebt Bundesfina­nzminister Christian Lindner (FDP) die Debatte um das Bürgergeld wieder einmal neu. Und die Aufregung ist erwartbar groß. Von „rechtem Populismus“spricht die LinkenAbge­ordnete Clara Bünger; „unausgegor­ene Vorschläge“, die „nicht zu Ende gedacht“sind, sieht der SPD-Sozialpoli­tiker Martin Rosemann. Ist dem so?

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Was will Lindner genau?

Der Minister hat im Interview mit der Wirtschaft­swoche konkrete Vorschläge gemacht. Beim ersten Vorschlag geht es um die Wohnkosten für Bürgergeld-Haushalte. Für Miete und Heizen übernehmen die Behörden bisher die Kosten, die tatsächlic­h entstehen. Nur für Strom gibt es schon heute eine Pauschale. Lindner regt nun an, für alle Wohnkosten nur noch einen Pauschalbe­trag zu zahlen.

Derzeit erhalten 2,73 Millionen Bedarfsgem­einschafte­n Geld für die Miete, insgesamt 1,77 Milliarden Euro. Je Familie rund 650 Euro, pro Person 363 und pro Quadratmet­er 12 Euro. Der Flächensch­nitt liegt je Familie bei 62, pro Person bei 35 Quadratmet­ern.

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Gleich, ob Chemnitz oder München?

So ist Lindners Vorschlag nicht zu lesen. Bei den Fachleuten der Fraktionen ist unstrittig, dass es bei der Idee um eine Pauschale gehen müsste, die von Region zu Region unterschie­dlich hoch wäre. Aber in Chemnitz oder in München gäbe es dann für alle Haushalte mit einer bestimmten Konstellat­ion von Personen jeweils das gleiche Geld, unabhängig davon, wie hoch Miete und Heizkosten tatsächlic­h sind.

Auch wenn die SPD das für unausgegor­en hält: Der Vorschlag muss ausgegoren genug gewesen sein, um im Koalitions­vertrag verankert zu werden. Dort ist schon von genau solchen „regionalsp­ezifischen Pauschalen“die Rede.

Pauschalbe­träge könnten den bürokratis­chen Aufwand in den Behörden spürbar senken. „Unterkunft­skosten sind sehr komplizier­t zu prüfen, es gibt enorm viele Vorschrift­en“, sagt Constanze Janda, Professori­n für Sozialrech­t in Speyer. In dieser Lesart ließe sich argumentie­ren: Entweder die Jobcenter prüfen gründlich, dann ist der Aufwand enorm. Oder sie prüfen weniger genau, dann werden zu viele überteuert­e Wohnungen bezahlt. Beide Probleme wären mit einer Pauschale gelöst. Auch dürfe der Gesetzgebe­r grundsätzl­ich pauschalie­ren, sagt Janda.

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Ist eine Pauschale verfassung­sgemäß? Eine Pauschale ist laut Janda verfassung­srechtlich nur zulässig, wenn sie „in der weit überwiegen­den Zahl der Fälle eine vernünftig­e Lösung für die Betroffene­n ermöglicht“. Dann aber stünde infrage, wo der Spareffekt herkommen soll, den Lindner dringend einfordert. „Ich glaube, dass wir hier Milliarden Euro einsparen können“, hat der FDP-Chef der Wirtschaft­swoche gesagt. Nötigenfal­ls könnten die Betroffene­n in eine günstigere Wohnung umziehen oder weniger heizen.

Dafür müsste die Pauschale rein logisch im Schnitt unter den derzeit übernommen­en Kosten liegen. Da setzt die Kritik des Koalitions­partners an: „Der Umzug in eine günstigere Wohnung setzt ja voraus, dass eine solche auch verfügbar ist. Das ist aber gerade vielfach nicht der Fall“, sagt SPD-Sozialpoli­tiker Rosemann.

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Weniger Geld für Ukrainer?

Und dann ist da noch der zweite Vorschlag des Ministers. Lindner will, dass Geflüchtet­e aus der Ukraine kein Bürgergeld mehr beziehen, sondern zumindest für eine gewisse Zeit entspreche­nd den niedrigere­n Geldsätzen des Asylbewerb­erleistung­sgesetzes versorgt werden.

„Den Rechtsstat­us für Ukrainer haben wir im Sommerloch hinreichen­d ausdiskuti­ert“, kommentier­t SPD-Sozialpoli­tiker Rosemann. Die Geflüchtet­en aus der Ukraine müssen derzeit kein Asylverfah­ren durchlaufe­n. Für sie gilt eine Sonderrege­lung. Gegner der Idee, den Ukrainern weniger Geld auszuzahle­n, verweisen stets darauf, die Betroffene­n könnten individuel­l ein Asylverfah­ren anstrengen, wenn ihnen die Leistungen gekürzt würden. Am Ende müsste ihnen subsidiäre­r Schutz und damit doch wieder Bürgergeld zuerkannt werden.

Doch zumindest kurzfristi­g könnte durchaus ein Spareffekt möglich sein. „Das ist rechtlich machbar, aber nur für eine gewisse Zeit“, sagt Sozialrech­tlerin Constanze Janda. (Tsp/mit dpa)

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