Sachsische Zeitung (Gorlitz & Niesky)
Finanzminister Lindner will Ukrainern das Bürgergeld streichen
Der FDP-Politiker meint, so Milliarden Euro sparen zu können. Auch die Übernahme der Wohnkosten will er ändern. Die Ideen im Check.
Berlin. Ran an die Wohnkosten, ran an die Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine: Mit zwei Ideen belebt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die Debatte um das Bürgergeld wieder einmal neu. Und die Aufregung ist erwartbar groß. Von „rechtem Populismus“spricht die LinkenAbgeordnete Clara Bünger; „unausgegorene Vorschläge“, die „nicht zu Ende gedacht“sind, sieht der SPD-Sozialpolitiker Martin Rosemann. Ist dem so?
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Was will Lindner genau?
Der Minister hat im Interview mit der Wirtschaftswoche konkrete Vorschläge gemacht. Beim ersten Vorschlag geht es um die Wohnkosten für Bürgergeld-Haushalte. Für Miete und Heizen übernehmen die Behörden bisher die Kosten, die tatsächlich entstehen. Nur für Strom gibt es schon heute eine Pauschale. Lindner regt nun an, für alle Wohnkosten nur noch einen Pauschalbetrag zu zahlen.
Derzeit erhalten 2,73 Millionen Bedarfsgemeinschaften Geld für die Miete, insgesamt 1,77 Milliarden Euro. Je Familie rund 650 Euro, pro Person 363 und pro Quadratmeter 12 Euro. Der Flächenschnitt liegt je Familie bei 62, pro Person bei 35 Quadratmetern.
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Gleich, ob Chemnitz oder München?
So ist Lindners Vorschlag nicht zu lesen. Bei den Fachleuten der Fraktionen ist unstrittig, dass es bei der Idee um eine Pauschale gehen müsste, die von Region zu Region unterschiedlich hoch wäre. Aber in Chemnitz oder in München gäbe es dann für alle Haushalte mit einer bestimmten Konstellation von Personen jeweils das gleiche Geld, unabhängig davon, wie hoch Miete und Heizkosten tatsächlich sind.
Auch wenn die SPD das für unausgegoren hält: Der Vorschlag muss ausgegoren genug gewesen sein, um im Koalitionsvertrag verankert zu werden. Dort ist schon von genau solchen „regionalspezifischen Pauschalen“die Rede.
Pauschalbeträge könnten den bürokratischen Aufwand in den Behörden spürbar senken. „Unterkunftskosten sind sehr kompliziert zu prüfen, es gibt enorm viele Vorschriften“, sagt Constanze Janda, Professorin für Sozialrecht in Speyer. In dieser Lesart ließe sich argumentieren: Entweder die Jobcenter prüfen gründlich, dann ist der Aufwand enorm. Oder sie prüfen weniger genau, dann werden zu viele überteuerte Wohnungen bezahlt. Beide Probleme wären mit einer Pauschale gelöst. Auch dürfe der Gesetzgeber grundsätzlich pauschalieren, sagt Janda.
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Ist eine Pauschale verfassungsgemäß? Eine Pauschale ist laut Janda verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn sie „in der weit überwiegenden Zahl der Fälle eine vernünftige Lösung für die Betroffenen ermöglicht“. Dann aber stünde infrage, wo der Spareffekt herkommen soll, den Lindner dringend einfordert. „Ich glaube, dass wir hier Milliarden Euro einsparen können“, hat der FDP-Chef der Wirtschaftswoche gesagt. Nötigenfalls könnten die Betroffenen in eine günstigere Wohnung umziehen oder weniger heizen.
Dafür müsste die Pauschale rein logisch im Schnitt unter den derzeit übernommenen Kosten liegen. Da setzt die Kritik des Koalitionspartners an: „Der Umzug in eine günstigere Wohnung setzt ja voraus, dass eine solche auch verfügbar ist. Das ist aber gerade vielfach nicht der Fall“, sagt SPD-Sozialpolitiker Rosemann.
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Weniger Geld für Ukrainer?
Und dann ist da noch der zweite Vorschlag des Ministers. Lindner will, dass Geflüchtete aus der Ukraine kein Bürgergeld mehr beziehen, sondern zumindest für eine gewisse Zeit entsprechend den niedrigeren Geldsätzen des Asylbewerberleistungsgesetzes versorgt werden.
„Den Rechtsstatus für Ukrainer haben wir im Sommerloch hinreichend ausdiskutiert“, kommentiert SPD-Sozialpolitiker Rosemann. Die Geflüchteten aus der Ukraine müssen derzeit kein Asylverfahren durchlaufen. Für sie gilt eine Sonderregelung. Gegner der Idee, den Ukrainern weniger Geld auszuzahlen, verweisen stets darauf, die Betroffenen könnten individuell ein Asylverfahren anstrengen, wenn ihnen die Leistungen gekürzt würden. Am Ende müsste ihnen subsidiärer Schutz und damit doch wieder Bürgergeld zuerkannt werden.
Doch zumindest kurzfristig könnte durchaus ein Spareffekt möglich sein. „Das ist rechtlich machbar, aber nur für eine gewisse Zeit“, sagt Sozialrechtlerin Constanze Janda. (Tsp/mit dpa)