Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Bewährungsstrafe nach Missbrauch des Notrufs
Angeklagter wollte sich für Lokalverbot rächen – Sechs Monate Haft ohne Bewährung in erster Instanz
(sz/mö) - Sechs Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden: Ein 37-jähriger, der den PolizeiNotruf missbraucht hatte, musste sich jetzt vor der Berufungskammer beim Landgericht verantworten. 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit und eine Alkoholtherapie wird er zusätzlich absolvieren.
Der Mann hatte den Notruf des Polizeipräsidiums Ulm zu nächtlicher Stunde von einer Telefonzelle angerufen und behauptet, in seiner Stammkneipe werde mit Kokain gehandelt. Als Dealer benannte er seinen Stammtischbruder.
Doch handelte es sich keineswegs um einen Notfall, sondern um Rache. Denn der 37-Jährige hatte nach einem heftigen Streit mit einem Kumpel in seiner Stammkneipe ein Lokalverbot erhalten und suchte nun Revanche.
Zunächst vergeblich, denn die Polizei wurde durch die lallende Stimme wohl misstrauisch und reagierte nicht.
Daraufhin rief der jetzt Verurteilte nochmals bei der Ulmer Polizei an und behauptete, dass das Rauschgift auch an Kinder verteilt würde. Derart alarmiert, wurde ein Streifenwagen zu der Gaststätte losgeschickt. Dort stellte sich ich schnell heraus, dass die Beamten einem Missbrauch von Notrufen aufgesessen waren. Der vermeintliche „Dealer“benannte den mutmaßlichen Täter, der gefasst und angezeigt wurde.
In erster Instanz verurteilte ein Amtsgericht im Einzugsbereich des Ulmer Polizeipräsidiums den gelernten Elektriker wegen Missbrauchs von Notrufen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Der Richter wollte damit ein Exempel statuieren, damit der heute 37-Jährige endlich von seinen Drogen- und Alkoholproblemen loskomme, die sein Leben zu ruinieren drohten.
Berufungsinstanz hat Einsehen mit dem Angeklagten
Gegen dieses Urteil legte der Anwalt des Angeklagten Berufung ein. Mit Erfolg. Die Berufungskammer beim Landgericht Ulm verurteilte jetzt den geständigen Angeklagten auch zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten – allerdings folgte das Gericht der Bitte des Anwalts und setzte sie zur Bewährung aus. Gemeinnützige Arbeit und Therapie sollen ihm helfen. Ausschlaggebend für die Bewährung war auch, dass der fest angestellte Elektriker kurz vor seiner Meisterprüfung steht.