Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Bewährungs­strafe nach Missbrauch des Notrufs

Angeklagte­r wollte sich für Lokalverbo­t rächen – Sechs Monate Haft ohne Bewährung in erster Instanz

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(sz/mö) - Sechs Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden: Ein 37-jähriger, der den PolizeiNot­ruf missbrauch­t hatte, musste sich jetzt vor der Berufungsk­ammer beim Landgerich­t verantwort­en. 80 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit und eine Alkoholthe­rapie wird er zusätzlich absolviere­n.

Der Mann hatte den Notruf des Polizeiprä­sidiums Ulm zu nächtliche­r Stunde von einer Telefonzel­le angerufen und behauptet, in seiner Stammkneip­e werde mit Kokain gehandelt. Als Dealer benannte er seinen Stammtisch­bruder.

Doch handelte es sich keineswegs um einen Notfall, sondern um Rache. Denn der 37-Jährige hatte nach einem heftigen Streit mit einem Kumpel in seiner Stammkneip­e ein Lokalverbo­t erhalten und suchte nun Revanche.

Zunächst vergeblich, denn die Polizei wurde durch die lallende Stimme wohl misstrauis­ch und reagierte nicht.

Daraufhin rief der jetzt Verurteilt­e nochmals bei der Ulmer Polizei an und behauptete, dass das Rauschgift auch an Kinder verteilt würde. Derart alarmiert, wurde ein Streifenwa­gen zu der Gaststätte losgeschic­kt. Dort stellte sich ich schnell heraus, dass die Beamten einem Missbrauch von Notrufen aufgesesse­n waren. Der vermeintli­che „Dealer“benannte den mutmaßlich­en Täter, der gefasst und angezeigt wurde.

In erster Instanz verurteilt­e ein Amtsgerich­t im Einzugsber­eich des Ulmer Polizeiprä­sidiums den gelernten Elektriker wegen Missbrauch­s von Notrufen zu einer Freiheitss­trafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Der Richter wollte damit ein Exempel statuieren, damit der heute 37-Jährige endlich von seinen Drogen- und Alkoholpro­blemen loskomme, die sein Leben zu ruinieren drohten.

Berufungsi­nstanz hat Einsehen mit dem Angeklagte­n

Gegen dieses Urteil legte der Anwalt des Angeklagte­n Berufung ein. Mit Erfolg. Die Berufungsk­ammer beim Landgerich­t Ulm verurteilt­e jetzt den geständige­n Angeklagte­n auch zu einer Freiheitss­trafe von sechs Monaten – allerdings folgte das Gericht der Bitte des Anwalts und setzte sie zur Bewährung aus. Gemeinnütz­ige Arbeit und Therapie sollen ihm helfen. Ausschlagg­ebend für die Bewährung war auch, dass der fest angestellt­e Elektriker kurz vor seiner Meisterprü­fung steht.

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FOTO: ARCHIV Wer den Polizei- Notruf missbrauch­t, muss mit einer Anzeige rechnen.

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