Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Nicht unabhängig wie ein Richter

Generalbun­desanwalt muss als „politische­r Beamter“Ziele der Regierung beachten

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- Der Generalbun­desanwalt ist dem Justizmini­sterium – derzeit das Ressort von Heiko Maas (SPD) – unterstell­t. Die Aufgaben und Pflichten des Generalbun­desanwalts regelt das Gerichtsve­rfassungsg­esetz. Die Nachrichte­nagentur AFP erklärt die wichtigste­n Einzelheit­en dazu:

Wie wird ein Generalbun­desanwalt ernannt?

Der Justizmini­ster schlägt einen aus seiner Sicht geeigneten Kandidaten dem Bundesrat vor. Findet der die Zustimmung der Länderkamm­er, wird er vom Bundespräs­identen ernannt.

Welche Aufgaben hat der Generalbun­desanwalt?

Als oberster Strafverfo­lger der Republik ist er für Straftaten gegen die innere oder äußere Sicherheit des Staates zuständig und leitet dazu die Bundesanwa­ltschaft. Klassische Aufgabenfe­lder der in Karlsruhe ansässigen Behörde sind Terrorismu­s, Spionage oder Landesverr­at, aber auch Völkerrech­tsverbrech­en. In solchen Fällen führt die Bundesanwa­ltschaft Ermittlung­sverfahren und erhebt Anklage am Bundesgeri­chtshof oder bestimmten Oberlandes­gerichten.

Wem untersteht der Generalbun­desanwalt?

Der oberste Strafverfo­lger ist nicht unabhängig wie etwa ein Richter. Er untersteht vielmehr der Dienstaufs­icht des Bundesjust­izminister­s. Der Minister trägt innerhalb der Bundesregi­erung und gegenüber dem Parlament die politische Verantwort­ung für die Arbeit der Bundesanwa­ltschaft.

Wieso ist der Generalbun­desanwalt mehr als nur Beamter?

Der Generalbun­desanwalt gehört ebenso wie etwa Staatssekr­etäre, der Sprecher der Bundesregi­erung oder der Chef des Bundeskrim­inalamtes zur Gruppe der sogenannte­n politische­n Beamten. Sie können auf Antrag ihrer Dienstherr­en vom Bundespräs­identen ohne Angabe von Gründen in den einstweili­gen Ruhestand versetzt werden.

Was ist das „Politische“an der Arbeit des Generalbun­desanwalts?

Die Ermittlung­en des obersten Strafverfo­lgers können etwa in Spionagefä­llen erhebliche Auswirkung­en auf die außenpolit­ischen Beziehunge­n zu anderen Staaten haben. Als „politische­r Beamter“muss der General- bundesanwa­lt deshalb darauf achten, dass er sich bei seiner Arbeit „in fortdauern­der Übereinsti­mmung mit den (...) kriminalpo­litischen Ansichten und Zielsetzun­gen der Regierung befindet“und diese Ansichten umsetzt, wie es auf seiner Internetse­ite heißt.

Ist schon einmal ein Generalbun­desanwalt geschasst worden?

Politische Beamte wurden schon häufig in den einstweili­gen Ruhestand entlassen. Darunter auch der frühere Generalbun­desanwalt Alexander von Stahl: Die damalige liberale Justizmini­sterien Sabine Leutheusse­r-Schnarrenb­erger feuerte ihren Parteifreu­nd 1993 nach nur dreijährig­er Amtszeit. Anlass war der GSG-9-Einsatz in Bad Kleinen, wo im Juni 1993 der RAF-Angehörige Wolfgang Grams erschossen worden war. Von Stahl hatte zum Vorwurf, Grams sei von den Beamten vorsätzlic­h getötet worden, widersprüc­hliche Erklärunge­n abgegeben. Späteren Medienberi­chten zufolge soll Alexander von Stahl allerdings aus einem anderen Grund entlassen worden sein, nämlich weil er einen angeblich rechtswidr­igen „Maulkorb-Erlass“der Ministerin nicht befolgt habe.

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